Dem Urheberrecht unterliegen Werke der geistigen Schöpfung auf dem Gebiet der Kunst, Literatur und Wissenschaft, aber auch von Software und Datenbanken. Der Schutz beginnt formlos und ganz automatisch mit Entstehung des Werks und endet 70 Jahre nach dem Tod des Erschaffers. Zurück zum Lexikon
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[…] Urheberrecht […]